Es hieß früher schon: Die Kleinen henkt man und die Großen lässt man laufen. Wenn man sich ansieht, wie Gerichte in Deutschland entscheiden, bewahrheitet sich dieser Spruch mal wieder. Ein Herr Zumwinkel zahlt eine Mio aus der Kaffeekasse und kommt mit zwei Jahren auf Bewährung davon. In Leipzig wird derzeit über einen Vater wegen der Misshandlung eines Säuglings verhandelt. Trauriges Vorspiel dieser Sache ist, dass die Mutter dieses Kindes zwei Wochen nach der Entbindung wegen Schwarzfahrens in Haft musste. Gab es für diese Frau keinen Mutterschutz? Wollte da jemand ein Exempel statuieren? Folge dieser Gerichtsentscheidung war jedenfalls, dass der Vater mit dem schreienden Säugling überfordert war und in einer Kurzschlussreaktion das Baby derart misshandelte, dass das Kind zwar überlebte, aber voraussichtlich ein lebenslanger Pflegefall bleiben wird. Armes Baby! Hätte diese Mutter nicht zu einem späteren Zeitpunkt oder mit dem Kind einsitzen können? Warum gab es hier keine Bewährungsstrafe?
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Mo
26
Jan '09


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